Energielexikon
EuropÀische Energiecharta
Die im Dezember 1991 unterzeichnete gesamteuropĂ€ische Energiecharta hat das Ziel, eine Energiegemeinschaft zwischen West- und Osteuropa einschlieĂlich der Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu schaffen. Sie regelt den politischen Rahmen fĂŒr die wichtigsten Bereiche einer energiewirtschaftlichen Zusammenarbeit der europĂ€ischen Staaten. Um die Voraussetzungen fĂŒr ein unternehmerisches Engagement zu schaffen, wurde die AbsichtserklĂ€rung durch einen im Dezember 1994 unterzeichneten, völkerrechtlich verbindlichen Energiecharta-Vertrag ergĂ€nzt. Er regelt u.a. den Investitionsschutz, den Zugang zu den Energievorkommen und den MĂ€rkten, die Liberalisierung des Handels, den Transit von Energieerzeugnissen und den Technologietransfer.